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In der Oberstufe dürfen ausschließlich die volljährigen Schüler:innen nach Antrag für ein spezielles Zugangskonto sich selbst vom Unterricht abmelden und entschuldigen.
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Entschuldigungsverfahren im Krankheitsfall für Schüler:innen der SEK II:
- Erziehungsberechtigte (bzw. volljährige Schüler:innen) melden die Schüler:innen (bzw. sich selbst) vorab vom Unterricht über WebUntis ab.
- Wird bei der Abmeldung eine ausreichende Begründung (z.B. „an Grippe erkrankt“) angegeben, wird dies als Entschuldigung durch das OS-Team akzeptiert.
Geschieht dies nicht, muss eine schriftliche Entschuldigung per Mitteilung oder in Papierform (Einwurf in den OS-Briefkasten) nachgereicht werden.
- Der Entschuldigungsstatus (entschuldigte/ unentschuldigte Stunden und Fehlzeiten) kann jederzeit eingesehen werden und wird etwa wöchentlich vom OS-Team gepflegt.
Beurlaubungen
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Beurlaubungen (Arzttermin, private Veranstaltungen, religiöse Feste, etc.) müssen grundsätzlich mit einer Woche Vorlauf digital per Mitteilung oder in Papierform beim entsprechenden OS-Team beantragt werden. Eine Abmeldung über WebUntis ist bei Beurlaubungen nicht möglich.
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